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Grundgesetzänderung zugunsten der Tiere
Schlachten jetzt strafbar?

Nach der Änderung des Artikels 20 a des Grundgesetzes muss die Schlachtung von Tieren juristisch neu bewertet werden. Nach § 1 des Tierschutzgesetzes darf Tieren kein Leid zugefügt werden, wenn hierfür kein vernünftiger Grund vorliegt. Um dies zu prüfen, muß aber ersteinmal Strafanzeige erstattet werden. Jeder Bürger kann bei der jeweils zuständigen Polizei oder der Staatsanwaltschaft Strafanzeige erstatten, ohne dass hierfür ein eigener Anwalt erforderlich wäre oder irgentwelche Kosten entstehen. Ob die Staatsanwaltschaft daraufhin Anklage erhebt, hängt mehr oder weniger vom Ermessen der jeweiligen Persönlichkeit ab. Viele Anzeigen erhöhen also die Chancen, dass ein solcher Prozess einmal ausverhandelt wird. So könnte eine Anzeige gegen eine Schlachterfirma oder eine einzelne Person formuliert sein:

Sehr geehrte Frau Staatsanwältin,
sehr geehrter Herr Staatsanwalt,

wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zeige ich die Firma XY (jede beliebige Schlachterei)   bei Ihnen an.

Die Tötung von Tieren, wie sie von der Firma XY in großem Stile betrieben wird, ist nach dem Gesetz nur dann zulässig, wenn hierfür ein vernünftiger Grund vorliegt (§ 1 Tierschutzgesetz). Nach der erfolgten Änderung des Artikels 20 a Grundgesetz muss die Tötung von Tieren zum Zwecke der Ernährung juristisch neu bewertet werden.

Die Tötungen, die diese Firma durchführt, sind aber nicht nur ein Verbrechen an unschuldigen Tieren - die Firma XY schädigt außerdem auch noch diejenigen Menschen, die das Fleisch dieser Tiere verzehren. Darüber hinaus ist es im Hinblick auf eine ausreichende Ernährung der gesamten Menschheit nicht zu verantworten, dass sich die Menschen in den wirtschaftlich mächtigen Ländern auf Kosten der Menschen in den Entwicklungsländern (über-)ernähren.

Die moderne Ernährungswissenschaft ist im wesentlichen ungeteilt der Auffassung, dass die fleischlose Ernährung gesünder ist, als die gemischte Kost mit Fleisch. Der Verzehr von Fleisch ist heute als Ursache verschiedener Krankheiten erkannt worden. Häufig wird eine vegetarische Kost als einziges Mittel gegen Gicht, Rheuma, erhöhtem Cholesterinspiegel, Herzerkrankungen und andere Leiden angesehen. Die lakto-ovo-vegetarische Ernährung ist dagegen längst von dem Vorurteil freigesprochen worden, eine Mangelernährung zu sein. Zum Beleg für diese Aussage füge ich meinem Schreiben eine Untersuchung des Bundesgesundheitsamtes bei.

Die "Herstellung" von Fleisch ist von der Energieaufwendung so zu kalkulieren, dass für eine kcal Fleisch ca. 10 kcal Pflanzen an die Tiere zu verfüttern sind. Diese pflanzlichen Futtermittel (z. B. hochwertiges Soja) werden überwiegend aus solchen Ländern eingeführt, die ohnehin erhebliche Probleme mit der Nahrungsversorgung der Bevölkerung haben.

Die Tatsache, dass in unserer Gesellschaft das Töten von Tieren tatenlos hingenommen wird, obwohl die verschiedenen Gründe hierfür längst nicht mehr von allen als "vernünftig" angesehen werden, sollte nicht als ein mangelndes Interesse der Öffentlichkeit an einem Strafprozess gegen Tierschänder angesehen werden. In zunehmenden Maße ist die Fleischindustrie gezwungen, die Herkunft ihrer Waren zu verdunkeln und durch gezieltes Marketing von den Leiden der Opfer abzulenken, bzw. diese zu verharmlosen. Die ethische Entwicklung der Menschen in unserem Lande ist heute erheblich weiter, als dies beim Anblick der beschämenden Gnadenlosigkeit im Umgang mit unseren Mitgeschöpfen vermutet werden könnte. Nur wenige Menschen wären bei uns noch bereit, ihre Hemmschwelle vor dem Töten wegen einer banalen Gaumenfreude beiseite zu stellen. Sehr viele Grillparties wären ohne Spanferkel, käme das Ferkel lebend angetrabt und müßte vor den Augen der Gäste selbst geschlachtet werden.

Ein Strafprozess gegen die Firma XY und gegen andere Firmen, die gewerbsmäßig die Schlachtung von Tieren betreiben, brächte unsere Gesellschaft ethisch ein großes Stück voran. Die daraus resultierende Entwicklung würde die Menschen auch untereinander friedlicher machen und zu mehr Lebensqualität führen.

Die Tötung von Tieren zum Zwecke der Ernährung ist in jeder Hinsicht unvernünftig und muss vor einem Strafgericht angeklagt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Unterschrift
Ihr Name

www.veggiswelt.de

Der neue Artikel 20 a Grundgesetz:

"Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsgemäßen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."

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